Krankenbeförderung in Hamburg Ihr zuverlässiger Partner
Die Krankenbeförderung ist ein wesentlicher Teil unserer Arbeit. In diesem Bereich unterscheidet man zwischen zwei Begriffen: Krankenfahrt und Krankentransport. Bei einer Krankenfahrt kann der Patient in öffentlichen Verkehrsmitteln, privaten Kraftfahrzeugen oder Taxen transportiert werden.
Wir sind Ihr qualifizierter Ansprechpartner für den Krankentransport: Dieser wird in der Regel verordnet, wenn der Versicherte während der Fahrt eine fachliche Betreuung oder die besonderen Einrichtungen des Krankentransportwagens (KTW) benötigt oder es absehbar ist, dass er diese benötigen wird. Die fachliche Betreuung im KTW wird durch qualifiziertes nichtärztliches Personal gewährleistet. Die medizinisch-technische Einrichtung ist auf die Beförderung von Nicht-Notfallpatienten ausgelegt.
Transport in einem Krankentransportwagen: Wir bringen Sie sicher ans Ziel
Die Ambulance Köpke GmbH in Hamburg führt für Sie professionell, flexibel und zuverlässig den Krankentransport durch, wenn Sie ihn benötigen. Dabei sind wir 24 Stunden täglich und sieben Tage die Woche für Sie im Einsatz. Leistungen im Bereich Krankentransport sind:
- Einweisungen
- Entlassungen
- Verlegungen
- Arztfahrten
- Bestrahlung
- Konsile
- Fahrten in / von Reha-Kliniken
- Ambulante Fahrten (alle Kassen, AOK nur mit schriftlicher Genehmigung)
- Fernfahrten
- Privatfahrten
- Auslandsrückholdienst (auch mit Mitnahme des eigenen Pkws oder Wohnmobils)
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und nutzen Sie unseren Service. Dank eines großen Fuhrparks und der Struktur unseres Unternehmens können wir auch kurzfristig für Sie da sein. In unserer Galerie können Sie sich einen Überblick über unsere Arbeit verschaffen.
Krankenbeförderung vom privaten Dienstleister in Hamburg: Ihr schneller Transport
Die Krankentransport-Richtlinien regeln die Verordnung von Krankenbeförderung. Grundsätzlich hat bei der Verordnung einer Krankenbeförderung der Vertragsarzt die Notwendigkeit der Beförderung zu prüfen. Er wählt auch das erforderliche Transportmittel aus. Dabei muss die Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse zwingend medizinisch notwendig sein.
Für die Auswahl ist deshalb insbesondere der aktuelle Gesundheitszustand des Versicherten und seine Gehfähigkeit, die zwingende medizinische Notwendigkeit sowie die Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots ausschlaggebend.